Zur Erinnerung: bevor die Koniks und Heck-Rinder im Juni 2013 qualvoll ertranken, gab es bereits im Jahr 2011 eine bedrohliche Hochwassersituation.

Dr. Neuhäuser äußerte sich gegenüber der Volksstimme dazu wie folgt:

"Doch was man nicht sieht, ist, dass der Großteil der Tiere auf trockenen Stellen ist, die unter den Bäumen liegen."

Eine Evakuierung der Tiere sei erst ab einem Pegelstand von 8 Metern erforderlich. "Die Tiere haben bis dahin ausreichend trockene Plätze zum Ausruhen und Fressen rund um das abgerissene Hirtenhaus"

"Und die Rinder und Wildpferde sind exzellente Schwimmer."

 

 

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25.06.: Seit ca. 2 Wochen befanden sich - bei unveränderter Situation des Zaunes - keine Exmoors und Koniks mehr im Elsholz.

 

Mittlerweile ist bekannt, wo diese nun weiden:

Es ist die Weide im Naturschutzgebiet links der alten Fährstraße zwischen Buch und Schelldorf.

Interessant ist die Lage für die Ortsunkundigen:

 

Die helleren Bäume im Hintergrund sind am Westufer der Elbe, die dunkleren am Ostufer. Die stehen exakt im Bucher Brack, dem Ort der letzten Tragödie,  dort, wo der NABU nun keine Tiere mehr halten möchte. Also jetzt Westufer...

Eigentlich schon auf dem Bild erkennbar, hier trotzdem erwähnt: natürlich befindet sich auch diese Weide im Deichvorland.

 

Zumindest auf Stacheldraht wurde hier gänzlich verzichtet. Hoffentlich lassen sich die "schwierig bis nicht evakuierbaren" "halbwilden" Tiere hier im Gefahrenfall auf Grund besserer Bedingungen wie nicht vorhandener Bewaldung und vielleicht mittlerweile realisierbarer Evakuierungspläne tatsächlich evakuieren.

Ansonsten müßte langsam von Unbelehrbarkeit ausgegangen werden.

 

 

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06.06.: Am 24./25.05. besichtigten auch Vertreter der NABU-Bundesgeschäftsstelle den tierschutzwidrigen Stacheldrahtzaun im Elsholz.

Eine Änderung wurde bis zum heutigen Tag nicht vorgenommen - offensichtlich braucht gut Ding wirklich sehr viel Weile.

 

Hoffentlich haben die Tiere ein Einsehen mit den Schwierigkeiten des NABU Stendal e.V., sich gesetzeskonform zu verhalten, und verletzen sich nicht vorsätzlich...

 

 

 

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Nach Anzeige des unhaltbaren Zustandes der Pferdehaltung hinter Stacheldraht beim Veterinäramt Stendal wurde nun Ende April 2014 umgehend (also, wenn mal davon abgesehen wird, daß das Gesetz seit 2009 gilt...) ein stromführender Innenzaun zusätzlich zum Stacheldraht installiert.

 

Auch hierfür gibt es natürlich Richtlinien: Da Stacheldraht generell als verletzungsträchtig anzusehen ist, darf dieser auf Pferdeweiden nur in Kombination mit einem weiteren, gut sichtbaren Innenzaun in genügendem Abstand (mindestens 50 Zentimeter) verwendet werden, um einen möglichen Kontakt zwischen Pferd und Stacheldraht zu verhindern (Urteil des Verwaltungsgerichtes Oldenburg, 06/2012, conlegi.de/vg-oldenburg-11-a-1266-11-stacheldraht-als-pferdezaun/)

 

Beim NABU Stendal sieht das ganze dann so aus:

 

Die Rechenkünstler unter uns können es ja mal ausrechen (da ist die "Mathematik für Pferdehalter und Zaunbauer"):

Wenn kaum 5 Jahre nach Verabschiedung der Leitlinien zur Pferdehaltung tatsächlich schon knapp 20cm der geforderten 50cm Mindestabstand zwischen Stacheldraht und Elektrozaun erreicht wurden, und es in diesem rasanten Tempo auch weiter geht, bis wann bleiben die Verletzungsgefahr für die Pferde sowie der tierschutzwidrige Zustand dann noch erhalten, bis Mindestmaß und gesetzeskonformer Zustand erreicht werden?

 

Übrigens, es geht hier nicht um Erbsenzählerei, sondern um das Wohl von Tieren!

 

 

 

Übrigens wurde der NABU-Kreisverband Stendal auch durch das Präsidium des NABU-Bundesverbandes angewiesen, die tierschutzwidrige Stacheldrahtumzäunung zu beseitigen. Vom KV Stendal wurde dem Bundesverband mitgeteilt, daß ohnehin bereits ein Vorzaun installiert sei.

Wie nun auch der Bundesverband selbst vor Ort feststellen mußte, ist dieser tatsächlich nicht tierschutzkonform.

 

 

 

 

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Dass es eine Stacheldrahtumzäunung im Bucher Brack bis zum Tod der dort gehaltenen Tiere gab, wird von Dr. Neuhäuser - trotz Zeugen und Bildern - ja nach wie vor bestritten.

 

"Als alleinige Einzäunung ist Stacheldraht oder Knotengitter bei Pferden tierschutzwidrig." (Pkt. 3.1.2. aus "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten", 2009, www.paktev.de/artikel/296d.pdf)

 

Das scheint Dr. Neuhäuser aber wohl nicht zu wissen (oder interessiert es ihn nicht?). Denn nach wie vor werden Pferde vom NABU Stendal e.V. hinter Stacheldraht gehalten.

 

Die folgenden Bilder von Konik und Exmoor-Ponys sind am 24.03.2014 auf der NABU-Weide Elsholz direkt hinter Bölsdorf entstanden.

 

Wie glaubwürdig ist die Aussage, es hätte im Bucher Brack längst keinen Stacheldraht mehr gegeben, wenn nach wie vor Tiere unter gesetzwidrigen Umständen gehalten werden?

 

 

 

 

 

 

 

 

Es existieren viele, von Anwohnern (z.T. noch Ende August!) gemachte Bilder der verendeten Tiere.

Wir haben uns entschieden, einige davon zu veröffentlichen.

 

Die Rechte an den Bildern wurden den Inhabern dieser Seite übertragen. Die Bilder sind ausdrücklich freigegeben zur Nutzung im Sinne unserer Initiative.

 

Warnung: Bevor Sie sich diese Fotos ansehen, überlegen Sie bitte, ob Sie das wirklich möchten! Die Bilder sind nicht zur entspannenden Unterhaltung geeignet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Es fanden sich auch Knochen / Schädel / Kadaver von offensichtlich schon vor dem Hochwasser 2013 verendeten Tieren

 

 

 

Am 28.02.2014 waren im Bucher Brack frische Spuren und Hinterlassenschaften mindestens eines Rindes zu finden.

Das beantwortet zwar zumindest zum Teil die Frage, was mit dem /den überlebenden Tier/en geschah, widerspricht aber wiederum der Aussage Dr. Neuhäusers, in dem Areal keine Tiere mehr zu halten.

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